Das Mietverhältnis gilt für die im Mietvertrag bestätigte Mietzeit.
Die Anreise erfolgt am Anreisetag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, In Saison B – C ist eine Anreise vor 16:00 Uhr nach Absprache möglich.
Die Abreise erfolgt bis spätestens letzten Miettag des Vertrages 10:00 Uhr, In Saison B – C ist eine Abreise nach 10:00 Uhr nach Absprache möglich. Bei späterer Abreise und Wiederbelegung der Wohnung kann eine Gebühr in Höhe der jeweiligen Endreinigung erhoben werden.
Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mit in das Mietobjekt eingebracht werden und müssen in jedem Fall bei der Buchung des Ferienobjektes angegeben werden.
Der Mieter ist verpflichtet, wenn vorhanden, die Hausordnung zu beachten. Er haftet dafür, dass auch Personen, denen der Aufenthalt im Objekt gestattet ist, diese beachten. Ist keine Hausordnung vorhanden, hat sich der Mieter rücksichtsvoll gegenüber seinem Umfeld und entsprechend normaler Umgangsform zu verhalten.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt samt Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, schuldhafte Beschädigung, die er oder eine andere zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigte Person verursacht hat, unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit der Mängelbeseitigung.
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr als der im Vertrag festgelegten Personenzahl bewohnt bzw. benutzt werden.